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Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruch zur Datenübertragung an das Bundesamt für Wehrverwaltung für den Geburtsjahrgang 2008
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Widerspruch zur Datenübertragung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
für den Geburtsjahrgang 2008
Nach der neuen Bundeswehrreform wird die Wehrpflicht seit dem 01.07.2011 ausgesetzt und ist somit freiwillig. Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) erfüllen alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an die Wehrpflichtvoraussetzungen. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach § 58 c Absatz 1 Satz 2 Soldatengesetz (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen die die Voraussetzungen nach § 1 WPflG erfüllen und im nächsten Jahr volljährig werden.
Nach § 58 c Absatz 1 SG findet die Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für den Jahrgang 2008 bis zum 31. März 2025 statt.
Bei allen Personen des Geburtsjahrganges 2008, die nach § 1 WPflG die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen, unterbleibt die Datenübermittlung nach § 58 c Absatz 1 SG, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) widersprochen haben. Dies muss persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde geschehen:
Der Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda,
Bürgerservicebüro, Marktplatz 14, 36199 Rotenburg a. d. Fulda,
Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag | 9.00 bis 13.00 Uhr, und 14.00 bis 16.30 Uhr |
Mittwoch | 14.00 bis 16.30 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.45 Uhr |
Freitag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerservicebüro, Zimmer 102, 103 oder 104, ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Rotenburg a. d. Fulda, 10. Oktober 2024
Der Magistrat
gez. Weber
Bürgermeister