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Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss und Einsichtnahme des Umlegungsbeschlusses
Bekanntmachung
über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Im Umlegungsverfahren
Gemarkung Lispenhausen,
Verfahrensgebiet "Aufm Kreuz"
ist der Umlegungsplan, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs 1. BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 16.11.2022 aufgestellt worden.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan im Zimmer 302 im 3. Obergeschoss im neuen Rathaus der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14-15 in 36199 Rotenburg a. d. Fulda, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.
Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Der Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Rotenburg a. d. Fulda, den 17.11.2022
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