Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss und Einsichtnahme des Umlegungsbeschlusses


Bekanntmachung
über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes

(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))


Im Umlegungsverfahren

Gemarkung Lispenhausen,
Verfahrensgebiet "Aufm Kreuz"

ist der Umlegungsplan, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs 1. BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 16.11.2022 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan im Zimmer 302 im 3. Obergeschoss im neuen Rathaus der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14-15 in 36199 Rotenburg a. d. Fulda, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.

Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Der Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.


Rotenburg a. d. Fulda, den 17.11.2022

Magistrat der Stadt
Rotenburg a. d. Fulda

gez. Grunwald
Bürgermeister

Magistrat der Stadt
Rotenburg a. d. Fulda

gez. Nölke
Erster Stadtrat