- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Öffentliche Bekanntmachung
Jagdgenossenschaftsversammlung Rotenburg a. d. Fulda - Schwarzenhasel
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Jagdgenossenschaftsversammlung Rotenburg a. d. Fulda - Schwarzenhasel
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft werden hiermit alle Jagdgenossen
der Jagdgenossenschaft Rotenburg-Schwarzenhasel eingeladen für
Freitag, 25.04.2025, 19.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Rotenburg - Schwarzenhasel
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorstand
2. Feststellung der form- u. fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Geschäftsbericht und Vorlage der Kassenrechnung für das Jagdjahr 2024/2025
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Wahl neuer Kassenprüfer
6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
7. Beschlussfassung über Verwendung des Reinertrages aus dem Jagdjahr 2024/2025
8. Beschlussfassung über Vorschläge zweier Wildschadensschätzer (2026-2030)
9. Verschiedenes
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Jagdgenossen vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung ist erneut eine Jagdgenossenschaftsversammlung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen, seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen. Das Jagdkataster liegt beim Jagdvorstand aus. Veränderungen der Eigentumsverhältnisse, die das Jagdkataster betreffen, sind dem Jagdvorstand bis zum 23.04.2025 mitzuteilen.
Die Niederschrift der am 25.04.2025 stattfindenden Versammlung liegt gemäß der Satzung in der Zeit vom 05.05.25 bis 16.05.2025 zur Einsichtnahme der Jagdgenossen beim Jagdvorstand aus.
36199 Rotenburg a. d. Fulda,
Der Jagdvorstand
gez. Blankenbach
Die öffentliche Bekanntmachung wird gemäß der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda veröffentlicht.
36199 Rotenburg a. d. Fulda,
Der Magistrat der Stadt
Rotenburg a. d. Fulda
gez. Weber
Bürgermeister