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Öffentliche Bekanntmachung
I. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis beschlossen am 04.11.2021 in Kraft ab 01.12.2021
I. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der
Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis beschlossen am 04.11.2021 in Kraft ab 01.12.2021
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 diese I. Satzung zur Änderung der
Feuerwehrgebührensatzung mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis
beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlage gestützt wird:
§§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), jeweils in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 502), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374) sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247).
Artikel I
Die Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen am 04.11.2021 und in Kraft ab dem 01.12.2021, wird durch Neufassung der nachstehenden Paragraphen wie folgt geändert:
§ 9a
Umsatzsteuer
Sofern einzelne Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen, so erhöht sich die Gebühr für die jeweilige Leistung um die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Artikel II
In dem zu der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda am 04.11.2021 beschlossenen und am 01.12.2021 in Kraft getretenen Gebührenverzeichnis werden die folgenden Änderungen aufgenommen:
…
Gebührenverzeichnis
2. Fahrzeuggebühren
2.1 Einsatzleitwagen | |
Mannschaftstransportfahrzeug MTF Gebühr je 15 Minuten | 14,00 € |
Gerätewagen I. u. K. | 15,00 € |
2.2 Tragspritzenfahrzeuge / Kleinlöschfahrzeuge | |
TSF | 22,00 € |
TSFW | 27,00 € |
2.3 Löschgruppenfahrzeuge | |
LF 20 | 52,00 € |
LF 10 Kats | 52,00 € |
MLF | 52,00 € |
2.4 Tanklöschfahrzeuge | |
TLF 20/40 | 48,00 € |
2.8 Kranwagen | |
Teleskoplader | 22,00 € |
2.9 Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter | |
Rettungsboot | 13,00 € |
Hochwasserboot | 13,00 € |
3. Anhänger | |
Ölspuranhänger | 13,00 € |
Sonderanhänger Strom Kats | 15,00 € |
5. Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und –gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen.
5a Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten, werden die der Stadt in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt.
5b Für die entstehenden Aufwendungen für den Einsatz ortsfremder Feuerwehren anderer Kommunen werden die der Stadt in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde gelegt.
Das neue mit den entsprechenden Änderungen versehene Gebührenverzeichnis wird als Anlage Bestandteil dieser I. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebühren- satzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem dazugehörigen Gebühren- verzeichnis, beschlossen am 04.11.2021, in Kraft ab 01.12.2021.
Artikel III
Diese I. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis, beschlossen am 11.07.2024, tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser I. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rotenburg a. d. Fulda, den 18.07.2024
Der Magistrat
gez. Weber
Bürgermeister