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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Einziehung einer städtischen Wegefläche
Aufgrund der §§ 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 19.09.2024 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:
§ 1
In der Gemarkung Rotenburg wird folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 24, Flurstück 112/4 = 211 m²
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine Wegefläche in der „Josef-Durstewitz-Straße“ in unmittelbarer Nähe zum „Studienzentrum für Finanzen und Justiz“.
§ 2
Die Aufhebung und Einziehung wird am Tage nach der Veröffentlichung dieser Satzung gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda rechtswirksam.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. Wegefläche in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.
Stand der Katasterangaben: 29.08.2024
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rotenburg a. d. Fulda, den 20.09.2024
gez.
Weber
Bürgermeister