Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil C


Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:

Geplant ist für eine ansässige Firma mit Schwerpunkt Bahn-Logistik der Ausbau eines Container-Umschlagplatzes, auf dem Güter von der Straße auf die Schiene umgeladen werden können. Hierzu sollen vorhandene Flächen für die zukünftigen

Nutzungen ertüchtigt und neue Gleisanlagen auf angrenzenden Flächen gebaut werden. Der entsprechende Bebauungsplan wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Da ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, soll die angegebene Fläche von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Verkehrsfläche Bahn“ umgewandelt werden. Betroffen sind die Flurstücke aus der Gemarkung Lispenhausen, Flur 9: 16/1, 16/2, 16/3, 320/16, 321/16, 322/16, 323/16, 324/16, 325/16, 327/16, 328/16, 329/16, 330/16, 331/16.

Umweltrelevante Informationen befinden sich in der Begründung mit integriertem Umweltbericht.

Der Vorentwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil C der Stadt Rotenburg an der Fulda mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB liegt in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 06.08.2024 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen werden zusätzlich im genannten Zeitraum über diese Internetseite bereitgestellt, sowie auf dem Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flächennutzungsplan.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der oben genannten Auslegungsfrist beim Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Marktplatz 14, 36199 Rotenburg a. d. Fulda oder elektronisch unter der Email-Adresse (susanne.kohl@rotenburg.de) abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Es ist zu beachten, dass die Stellungnahme nur berücksichtigt werden kann, wenn der Name und die Adresse sowie das Datum und die Bezeichnung des Bebauungsplanes angegeben sind. Hierbei werden personenbezogene Daten, insbesondere der Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass der Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder ein von dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beauftragter Dritter (z. B. ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder den von dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (1) BauGB.

Rotenburg a. d. Fulda, 25.06.2024

gez. Weber
Bürgermeister