Rathaus & PolItik

Öffentlichte Bekanntmachung

Gebührenordnung zur Benutzung der Bäder der Stadt Rotenburg a. d. Fulda


Rotenburg an der Fulda

II. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung
über die Benutzung der Bäder der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl S. 915), und der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Sitzung am 22. September 2022 folgende II. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen:

Artikel I

Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 21.06.2019 in der Fassung der I. Änderung vom 25.05.2022 wird wie folgt geändert:

 § 2 wird wie folgt neu gefasst:

§ 2 Eintrittsgeld und Preisgruppen

I. Die Frei- und Hallenbadgebühren betragen für:

 

Kinder
0 - 5 J

Kinder und
Jugendliche
6 - 17 J.

Erwachsene

Behinderte
GdB > 50 %

Familien

Tageskarten

Frei

3,00 €

4,50 €

3,00 €

12,00 €

Feierabendkarte ab 17:30 Uhr
(nur für das Freibad)

Frei

2,00 €

2,00 €

2,00 €

 

12 er Karten

Frei

30,00 €

45,00 €

30,00 €

 

Jahreskarte

Frei

100,00 €

175,00 €

100,00 €

280,00 €

Saisonkarte
(nur für Freibad)Frei


70,00 €

100,00 €

70,00 €

150,00 €

Artikel II

Diese II. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Rotenburg a. d. Fulda tritt mit Wirkung zum 01. Oktober 2022 in Kraft.

Diese II. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Rotenburg a. d. Fulda wird hiermit ausgefertigt.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Rotenburg a. d. Fulda, den 30.09.2022

gez. Grunwald
Bürgermeister