Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda: Offenlegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 PV-Freiflächenanlage “In der Suckeloch“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 PV-Freiflächenanlage “In der Suckeloch“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen beschlossen.

Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 PV-Freiflächenanlage “In der Suckeloch“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen erfolgte in dem Zeitraum vom 07.08.2023 bis 31.08.2023.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Ziel und Zwecke der Planung ist im Geltungsbereich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.

Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien dient den Zwecken des Klimaschutzes und ist von überragendem öffentlichen Interesse.

Auflistung der Flurstücke:

Der Geltungsbereich für den  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 PV-Freiflächenanlage “In der Suckeloch“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Lispenhausen, Flur 4, Flurstück Teil aus 64/1 und 67, mit einer Fläche von 18.900 m².


Grenze Geltungsbereich


Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 PV-Freiflächenanlage “In der Suckeloch“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Lispenhausen mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB liegt in der Zeit vom 21.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum ebenfalls über diese Internetseite, sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.

Folgende umweltrelevante Information liegen vor:

  • Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Wanderverband Hessen, Hinweis und Forderung zur Erhaltung der Schlehenhecken.
  • Forstamt Rotenburg, Hinweis auf den Waldabstand im Süden der Planungsfläche
  • Deutsche Bahn, Hinweis zu den Abstandsflächen zur 110 KV Bahnstromleitung
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz zu einer möglichen
  • Blendwirkung der Solarmodule
  • BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zur Pflege und zur Einzäunung des Parks
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz zum Grundwasserschutz und Bodenschutz wegen Risiken der Schafhaltung und Erhalt der Oberflächenstruktur des Oberbodens
  • Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde zum Biotop- und Artenschutz bzw. Artenvielfalt
  • Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Untere Naturschutzbehörde zum Biotop- und Artenschutz bzw. Artenvielfalt
  • Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Sachgebiet Landwirtschaft zur Abwägung landwirtschaftliche Fläche gegen Grünlandfläche

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angebrachten Anregungen und Bedenken wurden in der Erarbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt und wo erforderlich durch eigene fachkundliche Erhebungen ergänzt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch (heinrichwacker57@aol.com) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Es ist zu beachten, dass die Stellungnahme nur berücksichtigt werden kann, wenn der Name und die Adresse sowie das Datum und die Bezeichnung des Bebauungsplanes angegeben sind. Hierbei werden personenbezogene Daten, insbesondere der Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass das die Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder ein von der Gemeinde beauftragter Dritter (Planungsbüro Wacker) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder den von dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Dies wir hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Parallelverfahren wird die 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda durchgeführt.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.

 

Stadt Rotenburg a. d. Fulda, 12.11.2024

gez. Weber
Bürgermeister