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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 (1) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), der §§ 1 bis 5a, 6a und 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBI. S. 134), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Sitzung am 22.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
Aufhebungssatzung
§ 1
Die durch die Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2017 beschlossene Straßenbeitragssatzung, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, wird rückwirkend zum 31.01.2020 aufgehoben.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Rotenburg a. d. Fulda, den 17.08.2021
Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Ender
Erste Stadträtin