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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Einziehung einer städtischen Verkehrsfläche in der Gemarkung Rotenburg
Aufgrund der §§ 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 11.07.2024 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:
§ 1
In der Gemarkung Rotenburg wird folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:
Gemarkung Rotenburg
Flur 25, Flurstück 439/14 = 171 m²
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine Verkehrsfläche im Bereich der „Altstadtstraße 28“, auf der der frühere Fulda-Radweg R1 der Stadt Rotenburg a. d. Fulda entlang führte.
§ 2
Die Aufhebung und Einziehung wird am Tage nach der Veröffentlichung dieser Satzung gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda rechtswirksam.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. Verkehrsfläche in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.
Stand der Katasterangaben: 23.05.2024
Rotenburg a. d. Fulda, den 12.07.2024
gez.
Weber
Bürgermeister