Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung der Erklärung zu Erholungswald


Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

zur Änderung der Erklärung zu Erhoungswald "Rotenburg an der Fulda"

1. Änderung der Erklärung zu Erholungswald "Rotenburg an der Fulda"

Auf Grund von § 13 Abs. 6 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) vom 27.06.2013 (GVBI. S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 22.02.2022 (GVBI. S. 126), wird nach Anhörung des Trägers der Regionalplanung, der betroffenen Gemeinde, der betroffenen Waldbesitzerin und der anerkannten Naturschutzvereinigungen, die landesweit tätig sind, die Erklärung zu Erholungswald "Rotenburg an der Fulda" vom 04.09.1985 (StAnz. 38/1985 S. 1751) wie folgt geändert und neu gefasst:

I. Geltungsbereich

  1. ...
  2. Die Gesamtfläche des Erholungswaldes beträgt ca. 479 ha. Sie steht im Eigentum des Landes Hessen (rd. 300 ha), der Stadt Rotenburg (rd. 165 ha) sowie von Privatwaldbesitzenden (rd. 14 ha)
  3. Die äußeren Grenzen des Erholungswaldes sind in einer als Bestandteil dieser Erkläung geltenden Karte im Maßstab 1 : 25 000 in Schwarz eingetragen. Nicht zum Erholungswald gehören der 1,8 ha große Bereich für die Verankerung der Hängebrücke sowie drei Naturwaldzellen mit einer Größe von 10,0 ha, 3,8 ha und 1,1 ha. Die Grenzen dieser vier Bereiche sind in der Karte zeichnerisch sowie durch Koordinaten beschrieben.
  4. ...

Kassel, den 12.09.2022

Regierungspräsidium Kassel

gez. Weinmeister
Regierungspräsident