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Öffentliche Bekanntmachung
10. Änderungsverordnung Taxi
Zehnte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in
Rotenburg a. d. Fulda vom 28. März 1984
Auf Grund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBI. 1 S. 1690) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG vom 10. August 1997 (GVBI. 1 S. 370) in der zurzeit gültigen Fassung wird durch den Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda folgende Rechtsverordnung erlassen:
Artikel I
§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 bis 4 werden wie folgt neu gefasst:
Ziffer 1. | Der Grundpreis beträgt | 3,80 € |
Ziffer 2. | Der Fahrpreis pro km an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr beträgt (Der Fahrpreisanzeiger schaltet jeweils um Einheiten von 0,10 € weiter.) | 2,20 € |
Der Fahrpreis pro km in den übrigen Zeiten beträgt (Der Fahrpreisanzeiger schaltet jeweils um Einheiten von 0,10 € weiter.) | 2,30 € | |
Ziffer 3. | Wartezeit pro Stunde an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr beträgt (einschl. verkehrsbedingter Wartezeit) (Der Fahrpreisanzeiger schaltet jeweils um Einheiten von 0,10 € weiter.) | 32,00 € |
Wartezeit pro Stunde in den übrigen Zeiten beträgt (einschl. verkehrsbedingter Wartezeit) (Der Fahrpreisanzeiger schaltet jeweils um Einheiten von 0,10 € weiter.) | 36,00 € | |
Ziffer 4. | Zuschlag für Großraumtaxi (einmalig), wenn mehr als vier Personen gleichzeitig befördert werden | 7,00 € |
Bei Fahrten über den Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung hinaus, darf das frei vereinbarte Entgelt als Festpreis im Fahrpreisanzeiger angezeigt werden.
Artikel II
- Diese Verordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft.
- Die Fahrpreisanzeiger in den Taxen sind unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung auf den neuen Tarif umzustellen. Bis zur Umstellung der
Fahrpreisanzeiger auf den neuen Tarif gilt für das jeweilige Taxi der bisherige Tarif weiter.
Rotenburg a. d. Fulda, 19.04.2022
Der Magistrat
gez. Grunwald
Bürgermeister