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Beteiligungsberichte
Beteiligungsberichte
...der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Nach der Hess. Gemeindeordnung (HGO) sind die Gemeinden verpflichtet einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen vorzulegen. Es ist vorgeschrieben, dass in diesem Beteiligungsbericht alle Unternehmen aufzuführen sind, bei denen die Gemeinde über mindestens ein Fünftel der Anteile verfügt.
Als bürgernahe Gemeinde möchten wir Ihnen jedoch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch die Beteiligungen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, an denen sie mit weniger als 20 % beteiligt ist, offenlegen. Ebenfalls aufgelistet werden die Mitgliedschaften in Zweckverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen.
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda legt den jährlichen Beteiligungsbericht der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung vor. Den Bürgerinnen und Bürgern wird der Beteiligungsbericht über diese Website zur Verfügung gestellt und in Papierform für eine angemessene Zeitdauer im Bereich Finanzen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda öffentlich ausgelegt.
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