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PV-Freiflächenanlagen

PV-Freiflächenanlagen

...Rahmenkonzept


Rahmenkonzepts PV-Freiflächenanlagen der Stadt Rotenburg an der Fulda

Laut Hessischem Energiegesetz sind Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Weltweit ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien aufgrund des Klimawandels festzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist sich ihrer Verantwortung in dieser Angelegenheit bewusst und hat mit Grundsatzbeschluss über die Vorgehensweise zur Ermittlung und Überplanung geeigneter Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-Anlagen) auf dem Gebiet der Stadt Rotenburg a. d. Fulda die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Nach neuestem Stand der Erkenntnisse und weiteren Vorgaben durch die Regionalplanung beim Regierungspräsidium in Kassel wurde das Rahmenkonzept vom 08.12.2022 überarbeitet, erweitert und aktualisiert.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.10.2023 die Fortschreibung des Rahmenkonzepts PV-Freiflächenanlagen mit einem Potenzialflächenpool von ca. 3% beschlossen.

Aus diesem „Pool“ soll dabei das Ziel der im 08.12.2022 beschlossenen 1%-Flächennutzung im Stadtgebiet für PV-Anlagen eingehalten und durch die Verwaltung stetig bei neuen Anträgen geprüft werden.

Bei Anträgen zur Erstellung "vorhabenbezogener Bebauungspläne" für PV-Freiflächenanlagen innerhalb des Stadtgebietes sind diese Flächen als Grundlage zur Durchführung einer Bauleitplanung heranzuziehen.

Maßnahmen, die eine direkte Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Rotenburg oder mit ihr verbundenen Gesellschaften vorsehen, sollen hierbei bevorzugt behandelt werden.



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