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Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Teaser
Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich andie die Personalausweisbehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Herausgebende Stelle
Frau Burggraf,
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn