Reisepass: Verlustanzeige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

  • Teaser

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda
  • Was sollte ich noch wissen?

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

  • Kurztext

    • Reisepass Meldung wegen Verlust
    • Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
    • Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde

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Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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