Gefährliche Güter: Transport


An wen muss ich mich wenden?

Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Die Zuständigkeit ist im Zuge einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Bürgermeister der Kreisstadt Bad Hersfeld übertragen worden. Bitte wenden Sie sich direkt an den Ordnungsbehördenbezirk Bad Hersfeld.

Telefon: +49 6621 201-0

Telefax: +49 6621 201-343

E-Mail: info@bad-hersfeld.de 

 

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