Abwassergebühr

  • Leistungsbeschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.


An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Mit Übertragung der Aufgaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einschl. der Gebührenhoheit zum 01. Januar 1996 sind die Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda für diese Bereiche vollumfänglich zuständig. Sämtliche Fragen zu den Themen Wasser und Abwasser können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke beantwortet werden. Zu erreichen sind sie über:

Telefon: +49 6623 91232-0

Telefax: +49 6623 91232-29

E-Mail: info@stadtwerke-rof.de 

Website: https://www.stadtwerke-rof.de/


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